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Konsumgüter in der EU verkaufen

Seit Dezember 2024 regelt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), wer innerhalb Europas für ein Produkt einsteht und was jedes Online-Angebot zeigen muss. Für Marken von außerhalb der EU verändert sie, wie der Markteintritt aufgesetzt wird.

Oktober 20264 Min. LesezeitWolf x group

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit erfasst Verbraucherprodukte, die in der EU online und offline verkauft werden. Sie bildet die Grundlage: Für viele Produktgruppen gelten zusätzlich eigene sektorale Vorschriften, und manche, etwa Arzneimittel, sind ausgenommen.

Jemand in Europa muss für das Produkt einstehen

Ein Hersteller mit Sitz außerhalb der EU braucht für seine Produkte einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur: einen Einführer, einen Bevollmächtigten oder einen Fulfilment-Dienstleister. Dieser prüft, ob die technischen Unterlagen vorliegen und bereitgestellt werden können, arbeitet mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen und ist ihr Ansprechpartner. Für eine Marke auf dem Weg nach Europa ist die Wahl dieses Akteurs ebenso eine kaufmännische wie eine rechtliche Entscheidung.

Was jedes Online-Angebot zeigen muss

  • Wer dahintersteht. Name oder Handelsname und Kontaktdaten des Herstellers sowie – wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt – die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU.
  • Was es ist. Angaben, die das Produkt identifizieren, einschließlich einer Abbildung.
  • Wie es sicher verwendet wird. Alle Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die Verbraucher leicht verstehen können, wie sie der Staat festlegt, in dem das Produkt verkauft wird.

Online-Marktplätze haben eigene Pflichten, darunter die Registrierung bei Safety Gate, dem EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, und die Benennung einer zentralen Kontaktstelle.

Eine Marke, die ihre verantwortliche Person in der EU und ihre Produktinformationen vor dem Launch sauber aufsetzt, erspart sich die Auslistungen, Verzögerungen und Rückfragen von Partnern, die sonst in den ersten Monaten kommen.

Unsere Sicht

Eine kurze Checkliste

  1. Klären Sie, welche EU-Vorschriften für jedes Produkt gelten – beginnend mit der GPSR und etwaigen sektoralen Vorschriften.
  2. Legen Sie fest, wer Ihr Wirtschaftsakteur in der EU sein wird, und halten Sie die Verantwortlichkeiten schriftlich fest.
  3. Bereiten Sie Produktkennzeichnung, Warnhinweise und Anleitungen in den Sprachen Ihrer ersten Märkte vor.
  4. Prüfen Sie, ob jedes Angebot auf Marktplätzen und im Webshop die erforderlichen Angaben enthält.
  5. Vereinbaren Sie, wie Beschwerden, Vorfälle und Rückrufe gehandhabt würden – bevor sie eintreten.

Quellen

  1. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit
  2. Europäische Kommission: Safety Gate, Pflichten für Unternehmen

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